Abb.: Swissterminal

Swissterminal leistet eigenen Angaben zufolge weiterhin Widerstand gegen einen 115 Mio. Franken-Zuschuss des Bundesamts für Verkehr (BAV) an den Gateway Basel Nord. Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht (BVG) in St. Gallen gab den Bedenken Recht und hat den «Zustupf» rückverwiesen. 

Das widerspricht deutlich der Einschätzung der Ports of Switzerland, dass der Ausbau der Infrastruktur an der Schnittstelle von Schiene, Rhein und Strasse in Basel «gut voran» komme. Er sei dringend erforderlich, um den Containerverkehr klimafreundlich auf die Schiene zu verlagern und damit über 100.000 Lkw-Fahrten pro Jahr einzusparen. Roman Mayer, Präsident des in Familienbesitz befindlichen Privatunternehmens Swissterminal hält die Zeit für einen Zwischenstopp gekommen: «Das Projekt muss grundlegend neu beurteilt werden». Es brauche kein «Gateway Basel Nord.»

Das umstrittene GBN-Vorhaben für einen riesigen Terminal zum Container-Umschlag im Import-Exportverkehr mit der Schweiz mitten in Basel stehe durch den Rückverweis des Bundesverwaltungsgerichtes auch rechtlich auf zweifelhaftem Grund.

Es ist in der Sache der GBN-Finanzierung durch den Bund bereits das zweite Mal, dass das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid des BAV aufhebt und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweist. Bereits im Oktober 2019 war das Bundesverwaltungsgericht einer Beschwerde von Swissterminal gefolgt und hatte zwei entsprechende Verfügungen des BAV aufgehoben. Damals wie heute ging es darum, dass das BAV dem Privatunternehmen die Akteneinsicht verweigert hatte. Eine Art von Geheimniskrämerei, die im Umfeld als «ausschliesslich dem Gemeinwohl dienender» Logistikaktivitäten nicht unbekannt anmutet.

Abb.: GBN

2021, so Mayer, habe das BAV erneut zwei Verfügungen erlassen, ohne Swissterminal im rechtlich gebotenen Umfang Einsicht in die Akten, die dem BAV-Entscheid zu Grunde lagen, zu gewähren. Wiederum gelangte Swissterminal darauf mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Und wiederum gaben die Richter dem Basler Privatunternehmen Recht.

Die nach dem ersten Gerichtsentscheid von 2019 vom BAV widerwillig geöffneten Akten seien nur sehr unvollständig. Zweitens liess das BAV bei der Offenlegung völlig unerwähnt, dass es in der Sache gleichzeitig noch zusätzlich ein Geheimdossier mit der Bezeichnung «AX» führte; selbstredend verweigerte das BAV Swissterminal jeglichen Einblick in dieses Dossier. Drittens rügen die Verwaltungsrichter, dass im Zusammenhang mit der vom BAV ungewollten Akteneinsicht für Swissterminal in den Unterlagen Schwärzungen erfolgten, die viel zu weit gingen. Auch damit verletze das BAV – so das Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid – das rechtliche Gehör von Swissterminal. Die Kosten für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erlegten die Richter vollumfänglich der GBN AG auf.

«Der Eindruck verstärkt sich», so Mayer, «dass das BAV in der Sache nicht neutral, sondern einseitig parteiisch entscheidet». Problematisch seien die «verschiedenen Hüte des BAV» im gesamten Verfahren: So sei das BAV seit dem ersten Tag vehementer Befürworter des GBN-Projekts. Gleichzeitig erteile es Bewilligungen und Subventionen in Millionenhöhe. Und es entscheide im Streitfall erstinstanzlich. Das könne nicht gut gehen. Swissterminal-Präsident Mayer: «Das BAV muss seine Rolle im ganzen Verfahren grundsätzlich überdenken.»

Einerseits seien zentrale juristische Fragen zur Rechtmässigkeit des Projektes und des damit verbundenen staatlichen Eingriffs in einen heute primär von privaten Unternehmen getragenen Markt, «der bestens funktioniert», nach wie vor ungeklärt. Andererseits gebe es auch keine Notwendigkeit für den Gateway. Die Bedarfsprognosen für den Containerumschlag, die dem Projekt zu Grunde lägen, seien «völlig veraltet und viel zu hoch». Schliesslich sei das Vorhaben auch nicht fix an einen Standort gebunden – schon gar nicht mitten in Basel und mitten in einem Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Swissterminal hat allen Grund, sich zu wehren. Einerseits verlöre das Unternehmen ab 2029 seinen eigenen Standort für den Containerumschlag im Rheinhafen Kleinhüningen. Zudem sieht sich das Unternehmen, das heute in den Basler Rheinhäfen rund ein Viertel aller Container umschlägt und mit weiteren Standorten in der Schweiz und im grenznahen Elsass schweizweit Marktführer im Containerumschlag ist, durch das GBN-Projekt in seiner Existenz bedroht. Zurzeit beschäftigt Swissterminal rund 150 Mitarbeitende. Auch das Verfahren gegen die erste Etappe des Projektes (siehe hier) sei weiterhin hängig.

www.swissterminal.com/klk.