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WWW.LOGISTICSINNOVATION.ORG

Das Online-Magazin für die Schweiz, die EU und den Rest der Welt


15. Oktober 2025

Online-Händler Galaxus hat seinen Standort in Neuenburg am Rhein eröffnet. Die erste von zwei Lagerhallen wird nun nach und nach gefüllt mit Waschmaschinen, Sofas, Kühlschränken & mehr. Ein gefragter Logistik-Hub Auf 30.000 Quadratmetern im Dreiländereck Deutschland, Schweiz und Frankreich.

14. Oktober 2025

Hyster erweitert sein Angebot an Warnsystemen und Assistenzsystemen um ein ausgefeiltes Kamerasystem  zur Fussgängererkennung. Sie ergänzt das Fahrerassistenz-System «Hyster Reaction». Die Kamera erfasst Fussgänger in einer Entfernung von bis zu fünf Metern präzise durch ein 110-Grad-Sichtfeld.

14. Oktober 2025

Robot-Anbieter Safelog setzt bei einem Projekt mit acht mobilen Geräten in der Kunststoff verarbeitenden Industrie darauf, dass jedes Fahrzeug seine eigene Recheneinheit hat. Damit können sie als Agenten im Schwarm kommunizieren und untereinander Informationen austauschen.

13. Oktober 2025

Automatisierungs-Spezialist SSI Schäfer begrüsste im Technologiezentrum in Giebelstadt bei Würzburg zu  einem eigenen Tag der Intralogistik über 20 Consultants und Supply Chain-Experten aus der D-A-CH-Region zu exklusiven Präsentationen und Live-Demos des RackBot Systems und der FastBots Solution.

13. Oktober 2025

Zehn Prozent Wachstum in schwächelndem Wirtschaftsumfeld sind in Zeiten wie diesen eine reife Leistung. Die Brandschutz- und -Vermeidungs-Spezialisten der Wagner-Gruppe melden trotz steigender Lohn-, Rohstoff- und Transportkosten eine konsolidierte Gesamtleistung von 152 Mio. EUR in 2024/25.

13. Oktober 2025

Bünting, mit über 12.500 Mitarbeitenden ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Norddeutschland, hat dieser Tage den Bau eines hochmodernen Frischelagers in Angriff genommen. In Zusammenarbeit mit Swisslog werden bis 2027 auf einer Fläche von 6500 Quadratmetern maximale Lagerdichte, Förder- und Kältetechnik vereint.

09. Oktober 2025

Das Unternehmen Bluepath Robotics aus Istanbul, ein internes Innovationsprojekt bei der Ford-Tochter Otosan, das Ende 2023 ausgegründet wurde, entwickelt und produziert autonome mobile Roboter für vielfältige intralogistische Anwendungen. Jetzt ermöglicht Wiferion die induktive Energieversorgung der AMRs.

09. Oktober 2025

Aus rund 450 Mio. kg Milch von 2200 Landwirten der Region erzeugt die niederösterreichische Molkerei NÖM eine breite Palette von Milchprodukten, Joghurt, Butter und Quark. Jetzt soll Kardex Mlog ein vollautomatisches Versandlager mit umfassender Fördertechnik für 26.000 Palettenstellplätze realisieren.

08. Oktober 2025

Die Brandschutz-Spezialisten der Wagner-Gruppe sind mit dem «GIT Sicherheits-Award 2026» für ihre «OxyReduct F-Line» ausgezeichnet worden. Das System erweitert das OxyReduct-Verfahren um die H2-basierte Brennstoffzellentechnologie, die gleichzeitig die emissionsfreie Energieversorgung sichert.

07. Oktober 2025

Der auf Pharma- und Healthcare spezialisierte Logistikdienstleister Movianto richtet sich ab diesem Monat mit einem neuen Kühllager in Wiesloch-Walldorf ein. Eine  Photovoltaik-Anlage produziert dort mit rund 3100 Mwh / Jahr mehr Strom, als am Standort an elektrischer Energie verbraucht wird.



AGB'S


WAGNER Schweiz AG





AGB'S

12. April 2021

 Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»

Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.

1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.

2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen. 

3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.

- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.

4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/ 
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)


5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.


6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird. 

Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.


7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.


9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.


10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.


11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil